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Kanadischer Biber (Castor canadensis)

Aktualisiert am: 06.03.2024
EU-Code:

Prävention

Laut §3 der Bundesartenschutzverordnung besteht in Deutschland ein Besitz- und Vermarktungsverbot, das bedeutet, Kanadische Biber dürfen in Deutschland von Privatpersonen weder gezüchtet noch angeboten, feilgehalten, abgegeben oder zur Abgabe vorrätig gehalten werden.

Bekämpfung

Da der Kanadische Biber anhand der äußeren Merkmale nicht sicher vom heimischen und streng geschützten Europäischen Biber (Castor fiber) zu unterscheiden ist, ist jeweils eine genetische Untersuchung erforderlich, um die beiden Arten sicher zu trennen. Aufmerksamkeit gegenüber dem Auftreten des Kanadischen Bibers ist insbesondere in den südlichen Teilen der nordrhein-westfälischen Eifel geboten.

Die kontrollierte Jagd sowie das Lebendfangen bei Einzelindividuen sind gängige Methoden Biberpopulationen zu bekämpfen bzw. einzudämmen (Dalbeck 2023, Halley et al. 2020). Schwierig ist die Identifizierung des Kanadischen Bibers gegenüber Individuen des heimischen und streng geschützten Europäischen Bibers (Castor fiber), die in der Regel nur durch eine genetische Untersuchung sicher möglich ist.