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Afrikanisches Lampenputzergras (Pennisetum setaceum)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Das Afrikanische Lampenputzergras Pennisetum setaceum wird seit dem 02.08.2017 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Es darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Durch das BMU wurde beschieden, dass die Kultursorten der Formengruppe Pennisetum advena nicht unter die Verordnung fallen. Sie dürfen weiterhin gehandelt werden, solange keine neue EU-Risiko-Analyse eine von diesen Sippen ausgehende Gefährdung nachweist.

Die Entstehung neuer Bestände ist durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Dazu zählen die Verhinderung der (un-)absichtlichen Ausbreitung, gründliche Reinigung benutzter Geräte und sonstigen Gegenständen sowie Vorsicht beim Umgang mit belasteten Böden (Umweltbundesamt 2020). Weitere wichtige Maßnahmen liegen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Bekämpfung

Gemäß Art. 16 der Verordnung Nr. 1143/2014 ist jedes Vorkommen in der freien Natur unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme und zur Kontrolle getroffen werden können.Wild wachsende Vorkommen sind der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Das Afrikanische Lampenputzergras gilt bislang als in Deutschland fehlend. Es zählt damit zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 17 eine Tilgung jedes neuen Vorkommens zu erfolgen hat

Eine mechanische Bekämpfung sollte möglichst vor der Samenreife stattfinden. Bei Ausgraben von Einzelpflanzen ist darauf zu achten, dass der Hauptteil des Wurzelsystems entfernt wird, da sonst ein Neuastrieb zu erwarten ist. Wird eine Einzelpflanze ausgerissen oder ein flächiger Bestand gemäht, sollte dieser Arbeitsschritt mehrmals pro Jahr erfolgen, um die Pflanze ausreichend zu schwächen. Alle Pflanzenteile sind fachgerecht zu entsorgen und alle Arbeitsgeräte/-kleidung zu reinigen (Brisbane City Council o.J.).