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Bisam (Ondatra zibethicus)

Aktualisiert am: 01.08.2023
EU-Code:

Prävention

Die Bisamratte fällt seit dem 02.08.2017 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Präventive Maßnahmen dieser Art sind allerdings nicht mehr wirksam, da die Art NRW seit längerer Zeit flächig besiedelt ist.

Bekämpfung

Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt die Bisamratte zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.

Lokale Bekämpfungsmaßnahmen sind angezeigt zum Schutz besonders gefährdeter Wasserpflanzen- und Röhrichtbestände, sowie zum Schutz von Großmuscheln insbesondere Bachmuschel (Unio crassus) und Flussperlmuschel (Margartifera margaritifera).

Seit dem Jahr 2000 veranlassen die Wasser- und Bodenverbände die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen der Bisamratte, die meist ehrenamtliche Bisamfänger dafür beauftragen. Die Bundesartenschutzverordnung lässt den Fallenfang von Bisamratten dann zu, wenn es zum Schutz von technischen Anlagen am Gewässer notwendig ist. Die Art unterliegt in Nordrhein-Westfalen nicht dem Jagdrecht, kann aber gemäß 'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/212/15/06/e1aaa12b208a79159576c15c6fd596fffc9ccd19.pdf'[Erlass des MLV vom 27.12.2022, AZ: 111.4 63.08.03.04.000015] auch ohne polizeiliche Sondergenehmigung nach 'http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf'[§13 Abs. 6 Waffengesetz ]von Jagdscheininhaber(inne)n geschossen werden. In Naturschutzgebieten ist hierfür in der Regel eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich.

Managementmaßnahmen zur Eindämmung im Sinne des Artikel 19 der VO (EG) 1143/2014 werden zur Zeit länderübergreifend erarbeitet.

Maßnahmenblätter