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Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Aktualisiert am: 12.06.2023
EU-Code:

Prävention

Die Asiatische Hornisse fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Die Tiere sind am besten in der Nähe von Bienenstöcken zu entdecken, wo sie in der Nähe des Fluglochs auf Beutefang gehen. Daher sind insbesondere die Imker gebeten, auf Vespa velutina zu achten, nach Möglichkeit ein Foto als Bildbeleg zu schießen und dies an das LANUV und/oder de zuständige unter Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können.

Durch die Untere Naturschutzbehörde ist die Entnahme aus der Natur zu prüfen. Die geplanten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind zu dokumentieren und über LANUV, BfN und BMUV der EU-Kommission zu übermitteln. Als in Deutschland bislang nicht etablierte und in Nordrhein-Westfalen neu auftretende Art zählt die Asiatische Hornisse zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 14 eine Früherkennung und nach Art. 17 eine Tilgung jedes neuen Vorkommens zu erfolgen hat.

Bekämpfung

Wichtig ist die frühe Beobachtung der vor dem Bienenstock jagenden Tiere im Mai, Juni und Juli, wenn der anwachsende Hornissenstaat noch nicht in das sogenannte Sekundärnest umgezogen ist, das hoch und schwer auffindbar in den Baumkronen angelegt wird. Dies geschieht im Lauf des Monats Juli. Gelingt die Beobachtung von Königinnen oder Arbeiterinnen im Frühjahr oder Frühsommer sollte die Nestsuche möglichst umgehend veranlasst werden. Das Gründungs- oder Primärnest befindet sich in geschützter Lage relativ bodennah, etwa in selten betretenen Gartenhäusern, Schuppen oder Dachüberständen. Für die 'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/157/13/29/d524524135af6d6e0ee84ab5167799469370aada.pdf'[Nestsuche] können Lockstofffallen eingesetzt werden. An Locktöpfen (Dochtköder mit süß-alkoholischem Lockstoff) werden Einzeltiere gefangen und markiert. Durch wiederholten Fang und Beobachtung der Abflugrichtung kann man sich dem Nest annähern. Die Nestsuche und Entnahme soll möglichst schnell nach der Entdeckung erfolgen, um ein Anwachsen der Population und die Anlage von Filial- oder Sekundärnestern zu verhindern. Erfolgt die Entdeckung von jagenden Einzeltieren erst im Spätsommer, ist davon auszugehen, dass das Hornissenvolk bereits in das Sekundärnest umgezogen ist. Zum Auffinden des Nests ist dann in der Regel eine 'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/157/13/35/e97dcbcebc54d19d4e40f86401d158a6e7e85591.pdf'[Radiotelemetrie] erforderlich. Hierfür werden die einzelnen Tiere gefangen, stark abgekühlt und besendert. Sinnvoll ist die Nestsuche und Entnahme bis zum 15. November, da sich bis zu diesem Zeitpunkt noch Königinnen im Nest entwickeln, die im Folgejahr neue Hornissenvölker begründen können. Zur Besenderung wird eine ausreichend starke Arbeiterin (>0,4 g Körpergewicht) gefangen, mit Sender versehen und bis zum Nest verfolgt. Die Tötung sollte nach Möglichkeit mechanisch durch Absaugung und anschließend thermisch durch Vereisung erfolgen. Eine Begasung mit CO2 betäubt die Tiere und kann die Entnahme unterstützen. Sollte wegen ungünstiger Lage des Nests in der Baumkrone eine Absaugung nicht in Frage kommen, muss eine Begasung mit Insektiziden in Betracht gezogen werden. Alternative Entnahmemethoden mittels Lanzen und Drohnen sind in der Erprobung.