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Rostgans (Tadorna ferruginea)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Da die Ansiedlung der Rostgans bereits in einem größeren Raum erfolgt ist und geeignete Brutplätze fast landesweit vorhanden sind, sind Präventionsmaßnahmen in vielen Regionen nicht möglich. Ein aktives Ansiedeln von Vögeln sollte unterbleiben.

Bekämpfung

Eine Bekämpfung bzw. Reduzierung der Vorkommen zum Schutz der einheimischen Flora und Fauna ist zur Zeit nicht notwendig. Die Art wird auch bundesweit nicht als invasive Art betrachtet (Hubo et al. 2007). Auch die in der Schweiz gemachten Beobachtungen zur Verdrängung von Turmfalken, Schleiereulen und Waldkäuzen aus Nistkästen betrafen einzelne Brutpaare und waren nicht populationsrelevant. Die Rostgans ist in Anhang I (besonders zu schützende Art) der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Außerdem ist sie in Anhang II (streng geschützte Art) der Berner Konvention und in Anhang II (wandernde Vogelart, für die ein Abkommen zu schließen ist) der Bonner Konvention enthalten und unterliegt dem Schutz des Afrikanisch-eurasischen Wasservogelabkommens (AEWA).