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Gelb- und Rotwangen-Schmuckschildkröten-Komplex (Trachemys scripta-scripta-elegans-Komplex)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Schmuckschildkröten fallen seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Arten unionsweiter Bedeutung.Sie dürfen in der EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Tiere in privater Haltung dürfen bis zum natürlichen Ableben gehalten werden, vorausgesetzt sie werden ausbruchssicher gehalten und eine Fortpflanzung/Nachzucht unterbleibt. Tierhalter, die ihre Schmuckschlidkröten abgeben müssen, sollten sie nach Möglichkeit in die Obhut anderer privater Tierhalter, einer Auffangstation oder als Futtertiere an Zoos geben. Zu diesem Zweck ist das Transportverbot aufgehoben.

- kein Aussetzen von Schmuckschildkröten oder anderer Haustiere in die Natur!

- Verbesserung des Wissensstands über das Überleben ausgesetzter Schmuckschildkröten in der Natur

Bekämpfung

Als weit verbreitete invasive Art zählt die Schmuckschildkröte zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014 Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.

Eine Entnahme aus Freiland-Habitaten ist nur angezeigt zum Schutz besonders gefährdeter Amphibien-, Libellen oder Kleinfisch-Bestände. Die Schmuckschildkröten werden mit ggf. beköderten Trichterfallen lebend gefangen oder abgekeschert. Bei kleineren Gewässern wäre auch ein Ablassen möglich. Um Eier und an Land überwinternde Tiere zu finden können auch speziell trainierte Hunde zum Einsatz kommen.

Maßnahmenblätter