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Nilgans (Alopochen aegyptiacus)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Invasivität

Auswirkungen auf Flora und Fauna

Die Nilgans ist eine Art mit ausgeprägtem Revierverhalten. Es liegen Einzelbeobachtungen zu Attacken auf Küken von Brandgans, Graugans, Stockente und Heringsmöwe sowie adulte Haubentaucher (Übersicht in Hüppeler 2000) vor in der Zeit, wenn Nilgänse Nachwuchs führen. Dies trifft auch für lokale Brutplatzkonkurrenz mit Weißstorch (Nisthilfe), Wanderfalke und Flussseeschwalbe (Nistfloß) zu. Negative Auswirkungen auf heimische Vogelarten oder andere heimische Arten wurden bislang nicht festgestellt (Hüppeler 2000, Gyimesi & Lensink 2010). In Anbetracht der steigenden Populationszahlen muss die Möglichkeit der Brutplatzkonkurrenz mit heimischen Arten weiter beobachtet werden.

Vereinzelt sind Hybriden mit der Rostgans außerhalb von NRW beobachtet worden, wobei unklar ist, ob diese im Freiland oder in Gefangenschaft entstanden sind. Die Bestände der nichtheimischen Rostgans nehmen in NRW ebenfalls zu (Sudmann 2010), so dass keine negativen Auswirkungen festzustellen sind.

Größere Nilgans-Verbände im Winter und während der Mauserzeit können zur Gewässereutrophierung führen.

In Holland wird die Nilgans als invasive Art bewertet ('http://www.buwa.nl/fileadmin/buwa_upload/Bureau_Waardenburg_rapporten/09-617_Egyptian_Goose_final_draft_30-09-2010_web.pdf'[Gyimesi & Lensink 2010]), in Belgien steht sie auf der Schwarzen Liste (A3 im 'http://ias.biodiversity.be/species/show/19'[ISEIA-Protokoll]).

Auswirkungen auf menschliche Gesundheit

Mit steigenden Bestandszahlen geht von den Gänsen und Halbgänsen ein zunehmendes Vogelschlagrisiko aus, insbesondere wenn sich ungünstige Verteilungen von Brut- und Nahrungshabitaten ergeben, so dass Pendelflüge im Bereich der Start- und Landekorridore entstehen. Auf den Großflughäfen in NRW wird bereits ein "Vogelschlag-Management" durchgeführt. Das Vogelschlagrisiko wird stark herabgesetzt, indem die flugplatznahen Offenlandbereiche als Langgrasflächen bewirtschaftet werden. Für Halbgänse und Gänse, auch für die Nilgans, werden solche Langgrasflächen unattraktiv als Nahrungsflächen.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Lokal werden landwirtschaftliche Schäden gemeldet. Schäden werden vor allem den Nichtbrütertrupps (ganzjährig) und größeren Trupps, die sich von August bis Dezember zusammenfinden, zugeschrieben. Dies begründete auch die Aufnahme der Art in die Liste der in NRW jagdbaren Tierarten. Eine artspezifische Erfassung der durch Gänse bzw. Halbgänse verursachten Fraßschäden erfolgte bis jetzt jedoch nicht. So lassen sich die landwirtschaftlichen Schäden derzeit nicht quanitfizieren.