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Sosnowski Bärenklau (Heracleum sosnowskyi)

Aktualisiert am: 22.02.2024
EU-Code:

Prävention

Invasive gebietsfremde Arten wie [i]H. sosnowskyi[/i] dürfen nicht vorsätzlich oder fahrlässig in das Gebiet der EU eingebracht oder dort gehalten oder gezüchtet werden sowie nicht in die Umwelt freigesetzt werden (Art. 7 der VO (EU) 1143/2014).

Die Früherkennung gemäß Artikel 16, d.h. eine schnelle Meldung von Vorkommen im Anfangsstadium einer Invasion ist entscheidend für eine effiziente Beseitigung. Erstmalig auftretende Vorkommen sind unverzüglich gemäß Artikel 17 an die EU-Kommission zu melden ([author]LANUV [/author]2019).

Bekämpfung

Beseitigungsmaßnahmen umfassen händische und mechanische Methoden wie das Abstechen, Ausgraben, Fräsen und Pflügen sowie den Einsatz von Herbiziden und die Beweidung. Die Auswahl der Bekämpfungsmethode kommt auf das Terrain und die Fläche des Bestandes an, muss aber in der Regel wiederholt angewendet werden, um eine nachhaltige Bekämpfung zu gewährleisten. Daher sollte die Bekämpfung früh in der Vegetationsperiode begonnen werden und über mehrere Jahre weitergeführt werden, bis die Bodensamenbank erschöpft ist ([author]Kabuce & Priede [/author]2010), was bei [i]H. Sosnowskyi[/i] etwa nach 3-7 Jahren der Fall ist ([author]EPPO [/author]2020).

Aufforstungsmaßnahmen können bei hochwüchsigen und lichtliebenden Pflanzen wie dem Bärenklau möglicherweise eine weitere Beseitigungsmethode sein ([author]Kabuce & Priede[/author] 2010), vor allem im frühen Stadium.