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Alligatorkraut (Alternanthera philoxeroides)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Das Alligatorkraut wird seit dem 02.08.2017 von der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Bekämpfung

Ein Vorkommen des Alligatorkrauts ist unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Die untere Naturschutzbehörde meldet das Vorkommen über das LANUV an das Bundesamt für Naturschutz und die EU-Kommission. In Zusammenarbeit von uNB und LANUV ist eine Tilgung (gem. Artikel 17 VO (EG) 1143/2014) anzustreben.

In den betroffenen Gebieten werden physische, chemische und biologische Bekämpfungsmethoden angewandt. Physische Maßnahmen, d.h. mechanische und manuelle Entnahmen sind sehr zeitaufwendig und kostspielig (EPPO 2016). Es ist darauf zu achten, dass alle Pflanzenteile entfernt werden, um eine Wiederausbreitung der Art zu vermeiden (EPPO 2016). Pflanzenteile, die in der Erde zurückbleiben, können neu austreiben und eine Ausbreitung der Art ggf. sogar vorantreiben (HEAR 2013). Besonders in terrestrischen Habitaten stellt sich eine manuelle Entnahme als schwierig heraus, da sich der Großteil der Biomasse unterhalb der Oberfläche befindet (EPPO 2016). Trotzdem konnten junge Populationen in Australien auf diese Weise um 75% reduziert werden, wobei Folgeentnahmen nötig waren, um einen neuen Bewuchs zu verhindern (Clements et al. 2014). Manuelle Entnahmen scheinen nur in den frühen Phasen der Invasion als erfolgsversprechend.

In den Gebieten in denen das Alligatorkraut invasiv auftritt wurden auch chemische Bekämpfungsmethoden angewandt. Diese erwiesen sich zum Teil als erfolgreich aber auch problembehaftet. Problematisch sind die terrestrisch wachsenden Pflanzen, da Herbizide, die auf die oberirdischen Pflanzenteile aufgebracht werden, nur in einem geringen Maße in die unterirdischen Pflanzenteile transportiert werden (Dugdale & Champion 2012). Wesentliche Erfolge konnten laut einer zusammenfassenden Studie nur dann verzeichnet werden, wenn mehrere Anwendungen pro Jahr und in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren stattfanden (Dugdale & Champion 2012). Von einer chemischen Bekämpfung ist aufgrund der geringen Nachhaltigkeit, dem geringen Wissenstand bei gleichzeitig hoch zu erwartendem Kollateralschaden an anderen Arten, abzuraten. Im Gewässerbereich ist die Anwendung von Herbiziden in Deutschland generell untersagt.

In Australien, Neuseeland und Thailand hat eine biologische Bekämpfungsmethode durch den Blattkäfer Agasicles hygrophila nennenswerte Erfolge gezeigt (HEAR 2012). Allerdings gilt dies nur für aquatisch wachsende Pflanzen. Auch hier gestaltet sich eine Bekämpfung der terrestrischen Form des Alligatorkrauts als schwierig (HEAR 2012).

Aktuell gibt es keine Erfahrungen zur Bekämpfung der Art in Europa.