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Amerikanische Kermesbeere (Phytolacca americana)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Die Amerikanische Kermesbeere ist seit 2013 in Deutschland etabliert und steht auf der Handlungsliste des Bundesamtes für Naturschutz (Nehring et al. 2013). In der Handlungsliste werden Arten geführt, die potenziell invasiv sind und von denen auszugehen ist, dass sie entweder heimische Arten direkt oder indirekt durch Veränderung der Lebensräume gefährden. Die negativen Folgen sind aufgrund unzureichender Untersuchungen nicht abschließend geklärt, dennoch können Maßnahmen formuliert werden (Nehring et al. 2015).

Die Entstehung neuer Bestände ist durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Dazu zählen die Öffentlichkeitsarbeit, die Verhinderung (un-)absichtlicher Ausbreitung, Vermeidung offener Böden, gründliche Reinigung benutzter Geräte und sonstigen Gegenständen sowie eine gehobene Vorsicht beim Umgang mit belasteten Böden (Land Steiermark 2021).

Bekämpfung

Vorkommen in der freien Natur insbesondere in Schutzgebieten oder der Nähe sensibler Schutzgüter sollten nach Möglichkeit entnommen werden. Zur Tilgung eines Bestandes können die Pflanzen mechanisch durch Ausreißen mitsamt der Wurzel (Einzelpflanzen) (JardinSuisse 2012) oder durch Mahd vor Samenreife bekämpft werden. Alle Pflanzenteile müssen fachgerecht abtransportiert und entsorgt werden, um ein Einwachsen und Austreiben von Wurzeln wie Sprossen zu vermeiden. Nach jeder Bekämpfung sind mehrjährige Nachkontrollen notwendig, um auf erneuten Austrieb von keimfähigen Samen im Boden reagieren zu können.