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Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Die Herkulesstaude wird seit dem 02.08.2017 von der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Überwachungsmaßnahmen sollten sich auf die Flächen konzentrieren, die durch ihre geographische Lage und ihre Habitatmerkmale besonders große Schadenspotentiale besitzen. Sie verfolgen entweder das Ziel bisher nur spärlich besiedelte Gebiete von weiterer massenhafter Verbreitung freizuhalten oder sie verhindern das Eindringen in gefährdete Lebensräume oder Schutzgebiete. Es sollten die gegen Invasion besonders sensiblen Flächen gezielt kontrolliert werden. Die Verbreitungskorridore bzw. die potentiellen Ausbreitungsvektoren sind nach Möglichkeit unschädlich zu machen. Zu den präventiven Maßnahmen zählen:

- Vermeidung der Diasporen-Verschleppung durch Erdtransporte

- Vermeidung der Ausbreitung entlang von Feldwegen und Straßenrändern durch dem Aufwuchs angepasste, regelmäßige Pflege der Bankette und Feldwegränder

- Weiterführung der regelmäßigen Bewirtschaftung (Mahd, Beweidung) in Überflutungsauen

- Schaffung eines schnellen Kronenschlusses bei Neubegründungen von Wald bzw. bei Aufforstungen in befallenen Auen

- Vermeidung von Bodenverletzungen und Vegetationsschäden in sensiblen Gebieten etwa durch Deponierung von Grünschnitt und anderen Abfällen oder durch Befahren mit schwerem Gerät

Bekämpfung

Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt Heracleum mantegazzianum zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung durchzuführen sind. Bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen an einem Vorkommen durchgeführt werden sollen, ist immer abzuwägen, inwieweit die negativen Folgen der Maßnahme den entstehenden Nutzen übersteigen.

Anzustreben ist eine Kontrolle der weiteren Ausbreitung, gegebenenfalls eine planvolle Reduzierung der vorhandenen Bestände. Behördlichen Bekämpfungsmaßnahmen sollten stets eine Kartierung der Verbreitung und überörtliche Abstimmungen der Maßnahmen vorausgehen. Zur Verfügung stehende Ressourcen (Arbeitskräfte, Finanzmittel) müssen auf die Bekämpfungsziele abgestimmt sein. Es ist jeweils von außen nach innen, bzw. von der Quelle zum Unterlauf vorzugehen.

Priorität sollten Bekämpfungsmaßnahmen haben

- an Rad- und Fußgängerwegen, an Spielplätzen und Freizeitanlagen etc.

- zum Schutz von gefährdten Biotopen/Arten

- bei Erstbesiedlung, bzw. in frühem Stadium der Invasion

- an Standorten mit hohem Ausbreitungspotential, z.B. an Fließgewässer-Oberläufen und Straßenrändern

Wenn sie Herkulesstauden-Pflanzen entdecken können sie die Samenreifung und Ausbreitung verhindern durch:

- Abstechen der oberen 10 cm der im Boden befindlichen Pfahlwurzel mit den Erneuerungsknospen,

- Abschneiden der Pflanze zu Beginn der Samenreife (Mitteldolde trägt bereits schwere aber noch fest sitzende, grüne Samen),

- abgeschnittene Pflanzen einer verschlossenen Tüte im Hausmüll entsorgen (unreife Samen reifen auch an der abgeschnittenenen Pflanze nach).

- jeweils Nachkontrolle des Wiederaustriebs nach 3 bis 5 Wochen

- Bekämpfungsmaßnahmen nur mit schützender Kleidung und Handschuhen!

- bei Kontakt mit Blättern oder Pflanzensaft betroffene Haut nicht dem Licht aussetzen und sofort mit Seife abwaschen.

Bekämpfung größerer Bestände nur durch Behörden bzw. sachkundige Personen:

- Behandlung der obersten 10 -12 cm Boden mit einer Traktorfräse. Nachtreibende Pflanzen im folgenden Frühjahr aus dem aufgelockerten Boden herausziehen

- Herbizidbehandlung gemäß Empfehlung der Landwirtschaftskammer NRW . Achtung: alle übrigen Pflanzen werden ebenfalls vernichtet! Nicht möglich an Gewässerrändern! 'http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/pdf/bekaempfung-herkulesstaude.pdf'[Herbizidanwendung Landwirtschaftskammer]

- Beweidung mit Schafen oder Rindern: Erfolg nur bei gezieltem Beweidungsmanagement (Beweidungstermine, Besatzdichte, etc.).

- Die Heißschaum-Behandlung, bei der mit einer Lanze unter hohem Druck heiße Flüssigkeit in die Wurzelrüben gespritzt wird, hat eine deutlich geringere Erfolgsquote als die Herbizidanwendung. Akzeptable Ergebnisse können nur von auf Herkulesstauden-Behandlung hoch spezialisierten Anwendern erreicht werden. Sehr teures Verfahren!

'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/86/17/04/73e4ea637bc0412b81aab58db4a50830e0099978.pdf'[Maßnahmenblatt]

Maßnahmenblätter