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Waschbär (Procyon lotor)

Aktualisiert am: 21.08.2023
EU-Code:

Prävention

Der Waschbär fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, muss eine Überwachung (Art. 14) etabliert werden.

Präventive Maßnahmen gegen den Neubürger Waschbär sind nicht mehr möglich, da die Art seit langem zum festen Bestand der nordrhein-westfälischen Fauna gehört.

Bekämpfung

Nachdem Waschbären lange als schonbedürftig angesehen wurden, zählen sie heute in Deutschland zum jagdbaren Wild.  Das heißt nur die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten dürfen diesen Tieren nachstellen. Hilflose oder verletzte Tiere sind Eigentum der Jagdausübungsberechtigten und dürfen ohne deren Zustimmung nicht entnommen werden. Die Art hat von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Schonzeiten. In NRW kann der Waschbär vom 16. Juli bis zum 31. März bejagt werden, die Jungtiere das ganze Jahr über ('https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=792&bes_id=30604&aufgehoben=N&menu=1&sg=0'[Jagdzeiten NRW 2023]). Junge führende Alttiere dürfen jedoch nicht erlegt werden ('http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf'[§22 Abs.4 BJagdG]). Die derzeitige Intensität der Waschbärenbejagung hat offensichtlich keinen bestandsreduzierenden Einfluss auf die Art, da die Bestandszahlen und die Jagdstrecken parallel stark ansteigen.

In einigen Naturschutzgebieten des Kreises Höxter (Nieheimer Tongruben , Grundlose-Taubenhorn) konnten die Waschbär-Bestände durch Einsatz von Lebendfallen reduziert werden und die negativen Einflüsse auf geringem Niveau gehalten werden (BEINLICH 2012). 

Der Einsatz von Totschlagfallen bei der Jagd ist in NRW seit 2015 verboten. Lebendfallen sind mit einem elektronischen Meldesystem auszustatten. Gefangene Tiere sind möglichst unverzüglich nach der Meldung zu entnehmen. Für die Fallenjagd ist in NRW ein Lehrgang zu absolvieren. ('https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/jagd-und-fischerei/jagd/fangjagd/'[Fangjagd in NRW]). Nisthilfen wie Vogelnistkästen oder-röhren sollten waschbärsicher konstruiert sei, so dass der Waschbär nicht durch das Flugloch in den Brutraum hineingreifen kann. Horstbäume sind mit Blechmanschetten gegen kletternde Waschbären zu sichern.

Um im Siedlungsbereich keine Probleme mit Waschbären zu bekommen, soll man die Tiere auf keinen Fall anfüttern. Auf für Waschbären zugänglichen Komposthaufen dürfen keine für den Waschbär attraktiven Nahrungsreste oder Fallobst abgelagert werden. Mülltonnen müssen waschbärensicher verschlossen sein. Obstbäume lassen sich mit Blechmanschetten am Stamm vor unerwünschten Kostgängern sichern. An der Hausfassade sind potentielle Kletteraufstiege zum Dach, z.B. Fallrohre oder Kletterpflanzen mit Klettermanschetten unpassierbar zu machen.  Auch auf das Dach hängende Äste sind beliebte Aufstiegshilfen für die ungebetene Gäste auf das Dach. Einschlupföffnungen sind zu verschließen.

Maßnahmenblätter