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Pallashörnchen (Callosciurus erythraeus)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Das Pallas-Schönhörnchen fällt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 unter die prioritären invasiven Arten unionsweiter Bedeutung. Es darf in die EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Jedes Vorkommen ist unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde zu melden.

Bekämpfung

Lebendfang mit Fallen, Abschuss (Nehring & Skowronek, 2017)

In einem Park in Belgien konnte das Pallas-Schönhörnchen mittels eines 5 Jahre andauernden Projekt in Lebendfallen gefangen und schließlich ausgerottet werden. Geködert wurden sie mit Erd-, Hasel- und Walnüssen. Die Überwachung wurde 1,5 Jahre nach der Ausrottung fortgeführt. Das Projekt kostete 200.000 € (Adriaens, et al., 2015). In Japan wurde versucht die Pallas-Schönhörnchen mit akustischen Reizen anzulocken, welche den Lauten der Art entsprachen. Diese Methode erwies sich als nützlich, um die Tiere, auch bei geringem Bestand zu detektieren (Tamura, et al., 2013).