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Mammutblatt (Gunnera tinctoria)

Aktualisiert am: 04.04.2024
EU-Code:

Prävention

Das Mammutblatt wird seit dem 02.08.2017 von der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, kultiviert oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden. Eine wichtige Präventionsmaßnahme ist die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung um die Gefahren des Ausbringens gebietsfremder Arten und die damit verbundenen Schäden für die Biodiversität.

Bekämpfung

Jedes Vorkommen ist unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können. Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt die Notifizierung der verifizierten Meldung über das LANUV, das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission. Die geplanten Maßnahmen sind auf demselben Dienstweg der EU-Kommission anzuzeigen, ebenso die Ergebnisse der Bekämpfung nach Abschluss der geplanten Maßnahmen. Als in Deutschland und Nordrhein-Westfalen bislang nicht etablierte Art zählt das Mammutblatt zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 17 der EU-Verordnung 1143/2014 eine Tilgung jedes neuen Vorkommens innerhalb von 3 Monaten durchzuführen ist. 

Die Bekämpfung erfolgt durch Ausgraben. Dabei ist zu beachten, dass sich die Pflanze auch aus kleinen, übrig gebliebenen Wurzelfragmenten neu entwickeln kann, das heißt die Wurzeln sind sorgfältig und umfassend zu entnehmen. In Neuseeland wurden auch Herbizide eingesesetzt. Eine chemische Bekämpfung ist lediglich bei jungen Pflanzen effektiv, da das Auftragen genügend Herbizids bei einem dicken Rhizom nur schwer gelingt. Als erfolgreiche Mittel haben sich Glyphosat („Roundup G2“, „Roundup Renew Xtra“) und eine Mischung aus Glyphosat und Metsulfuron erwiesen, welche in Sprühform aufgetragen wurden. Je häufiger die Mittel aufgetragen wurden, desto höher zeigte sich die Erfolgsquote. Zudem wurden die Erfolge größer, je früher in der Vegetationsperiode das Mittel aufgetragen wurde (Timmins, 2005). Erste Vorkommen und junge Verwilderungen in NRW sollten jedoch ausschließlich mechanisch bekämpft werden.