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Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Maßnahmen

Die Art gilt in Deutschland als etabliert, aber ist bisher nur kleinräumig verbreitet . In Nordrhein-Westfalen gibt es rezent keine Vorkommen. Die Gewöhnliche Seidenpflanze zählt zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014 Managementmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung durchzuführen sind. Bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen an einem Vorkommen durchgeführt werden sollen, ist immer abzuwägen, inwieweit die negativen Folgen der Maßnahme den entstehenden Nutzen übersteigen. Ziel der Maßnahmen ist es, die negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität zu reduzieren und zu minimieren unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. Vorkommen an Standorten mit nachteiligen Auswirkungen auf seltene oder gefährdete Pflanzenarten und an Standorten mit Ausbreitungsrisiken (Nähe Fließgewässer und Verkehrswege) sind zu beseitigen.

Neuansiedlungen sind nicht meldepflichtig. Da die Art in Deutschland bisher nur kleinräumig verbreitet ist und in Nordrhein-Westfalen rezent nicht vorkommt, ist es dennoch geboten, Vorkommen im Neobiota-Portal zu erfassen oder per E-Mail der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, um eine Tilgung zu prüfen und eine weitere Ausbreitung der Art zu verhindern.

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Prävention

Die Gewöhnliche Seidenpflanze wird seit dem 02.08.2017 von der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Maßnahmenblätter