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Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Aktualisiert am: 16.05.2024
EU-Code:

Prävention

Die Asiatische Hornisse fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Funde und Sichtungen sollten mit Beildbeleg im Neobiota-Portal gemeldet werden. Die Tiere sind am besten in der Nähe von Bienenstöcken zu entdecken, wo sie in der Nähe des Fluglochs auf Beutefang gehen. Daher sind insbesondere die Imker gebeten, auf Vespa velutina zu achten, nach Möglichkeit ein Foto als Bildbeleg zu schießen und dies an das LANUV und/oder de zuständige unter Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können.

Durch die Untere Naturschutzbehörde ist die Entnahme aus der Natur zu prüfen. Die geplanten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind zu dokumentieren und über LANUV, BfN und BMUV der EU-Kommission zu übermitteln. Als in Deutschland bislang nicht etablierte und in Nordrhein-Westfalen neu auftretende Art zählt die Asiatische Hornisse zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 14 eine Früherkennung und nach Art. 17 eine Tilgung jedes neuen Vorkommens zu erfolgen hat.

Bekämpfung

Die frühzeitige Unterbindung der Reproduktionszyklen der Asiatischen Hornisse im Frühjahr stellt eine effektive und kostengünstige Maßnahme dar. Nestgründerinnen können gezielt mit Locktöpfen angelockt und dann abgefangen werden. Auch vor den Bienenstöcken jagende Tiere können abgefangen und entnommen werden. Vor der Tötung sind die Tiere durch Meldung mit Fotobeleg im Neobiota-Portal (obligatorisch!) oder durch von den Behörden beauftragte Dritte sicher zu identifizieren, da Verwechselungen mit der Europäischen Hornisse, der Mittleren Wespe und anderen geschützten, großen Fluginsekten sehr häufig sind. Sowohl die Beobachtung als auch die Tötung von Königinnen sind im Neobiota-Portal zu melden. Das Gründungs- oder Primärnest befindet sich in geschützter Lage relativ bodennah, etwa in selten betretenen Gartenhäusern, Schuppen oder Dachüberständen. Für die Nestsuche können Lockstofffallen eingesetzt werden. An Locktöpfen (Dochtköder mit süß-alkoholischem Lockstoff) werden Einzeltiere gefangen und markiert. Durch wiederholten Fang und Beobachtung der Abflugrichtung kann man sich dem Nest annähern. Die Nestsuche und Entnahme soll möglichst schnell nach der Entdeckung erfolgen, um ein Anwachsen der Population und die Anlage von Filial- oder Sekundärnestern zu verhindern. Schwieriger ist die Nestsuche nach dem Umzug in das Sekundärnest, das hoch und schwer auffindbar in den Baumkronen angelegt wird. Dies geschieht im Lauf des Monats Juli.  Erfolgt die Entdeckung von jagenden Einzeltieren erst im Spätsommer, ist davon auszugehen, dass das Hornissenvolk bereits in das Sekundärnest umgezogen ist. In begründeten einzelfällen kann zum Auffinden des Nests ist dann in der Regel die 'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/157/13/35/e97dcbcebc54d19d4e40f86401d158a6e7e85591.pdf'[Radiotelemetrie] eingesetzt werden. Hierfür werden einzelne Tiere gefangen, stark abgekühlt und besendert. Effektiv ist die Nestsuche und Entnahme vor der Entwicklung und dem Abflug der Geschlechtstiere, der etwa mitte bis Ende September einsetzt.  bis zu diesem Zeitpunkt noch Königinnen im Nest entwickeln, die im Folgejahr neue Hornissenvölker begründen können. Zur Besenderung wird eine ausreichend starke Arbeiterin (>0,4 g Körpergewicht) gefangen, mit Sender versehen und bis zum Nest verfolgt. Die Tötung sollte nach Möglichkeit mechanisch durch Absaugung und anschließend thermisch durch Vereisung erfolgen. Eine Begasung mit CO2 betäubt die Tiere und kann die Entnahme unterstützen. Sollte wegen ungünstiger Lage des Nests in der Baumkrone eine Absaugung nicht in Frage kommen, sollte eine Begasung mit Insektiziden in Betracht gezogen werden. Verfahren zur chemischen Bekämpfung sind mangels Zulassung noch nicht einsetzbar, werden aber geprüft. Auch sind alternative Tötungsmethoden mittels Lanzen und Drohnen in der Erprobung.