Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt der Signalkrebs zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.
Eine vollständige Beseitigung dieser in NRW weithin etablierten Art ist nicht mehr möglich. Allenfalls kann versucht werden, gefährdete Edelkrebs-Populatuionen durch Schaffung von Pufferzonen, in denen gebietsfremde Krebsarten mittels Reusenfang detektiert und entnommen werden, zu schützen. Die Bestandsreduzierung gebietsfremder Krebspopulationen in größeren Gewässern oder Gewässerabschnitten kann unterstützend wirken, indem dadurch die Zahl abwandernder sporentragender Exemplare abnimmt. Da es bisher kaum Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt, sollten Eindämmungsmaßnahmen dieser Art unbedingt wissenschaftlich dokumentiert werden. Bestehende Querbauwerke, die als Barrieren zwischen Populationen gebietsfremder Krebse und Edelkrebs-Populationen wirken, sind im Einzelfall zu erhalten. Zusätzlich sollten Krebssperren eingesetzt und weiterentwickelt werden (Vaeßen & Groß 2017). Eine Abwägung über Kosten, Nutzen und potentiellen Schäden ist in jedem Einzelfall zu treffen.