Lysichiton americanus zählt zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung durchzuführen sind.
Eine erfolgreiche Bekämpfung oder Kontrolle ist vor allem bei Eingreifen in einem sehr frühen Stadium der Invasion sinnvoll. Neue Vorkommen sind daher unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Kontrolle getroffen werden können. Da es in NRW bisher nur wenige Vorkommen der Gelben Scheinkalla gibt, ist die vollständige Tilgung der invasiven Art anzustreben.
Aufgrund der feucht-nassen Bodenverhältnisse und der in der Regel bachnahen Wuchsorte entfällt zur Bekämpfung die Möglichkeit des Herbizideinsatzes. Lysichiton americanus kann insofern nur mechanisch, durch Ausgraben entfernt werden. Auf die vollständige Entfernung des kräftigen Rhizoms ist dabei besonders zu achten, um das Austreiben aus kleinen Bruchstücken zu verhindern. Aus im Boden verbleibenden Zugwurzeln kann Lysichiton dagegen nicht mehr austreiben. Um die Neubegründung einer Population aus verbliebenen Rhizomstücken bzw. durch Samen zu verhindern ist eine Nachkontrolle in den darauf folgenden fünf Jahren unbedingt erforderlich.