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Dickstielige Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Die Dickstielige Wasserhyazinthe ist eine in Deutschland unbeständige, gebietsfremde, invasive Art unionsweiter Bedeutung und fällt unter die EU-Verordnung 1143/2014. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden. Neue Vorkommen in bisher unbesiedelten Bereichen sind der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können.

Bekämpfung

Jedes neue Vorkommen ist der EU-Kommission über das LANUV und das Bundesamt für Naturschutz unverzüglich anzuzeigen (Früherkennung gemäß Art. 16 EU-VO 1143/2014) und möglichst rasch zu entnehmen (Art. 17). Die geplanten Beseitungsmaßnahmen sind der EU-KOM innerhalb der Frist von 3 Monaten nach der Früherkennung anzuzeigen. Sollte eine Beseitigung nicht sinnvoll oder möglich sein, ist dies der EU-KOM innerhalb der Frist von 2 Monaten mitzuteilen (Art. 18). Als Gründe für eine Aussetzung der Beseitigung kommen gemäß Art. 18, Abs. 1 in Frage: a) die Entnahme ist technisch nicht machbar, b) die Kosten sind außergewöhnlich hoch und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen oder c) die verfügbaren Beseitigungsmaßnahmen haben gravierende nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder andere Nichtzielarten. Folgt die EU-KOM der Begründung dieser Abwägung, sind Maßnahmen gemäß Art. 19 zur Eindämmung und Minimierung der Schäden zu treffen. Hält die EU-KOM dagegen die Bedingungen gemäß Art. 18 für nicht erfüllt, müssen dennoch Maßnahmen zur Tilgung gemäß Art. 17 durchgeführt werden.

Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist das Eingreifen in einem frühen Stadium der Invasion notwendig. In Deutschland wurden bislang aufgrund der fehlenden Winterhärte der Art keine großen Bestände beschrieben, da die Pflanzen im Winter absterben und in jedem Jahr neu in die Gewässer gelangen müssen. Eine Bekämpfung neu auftretender Bestände kann häufig durch das Abfischen der schwimmenden Pflanzen erfolgen. Aufgrund der meist geringen Größe der Bestände in Deutschland erscheint ein Abfischen mit Netzen und Keschern möglich, bei größeren Beständen kann ein spezielles Erntegerät eingesetzt werden, das schwimmende Pflanzen von der Wasseroberfläche über ein Förderband aufsammelt.

In anderen Regionen der Welt erfolgt zudem eine biologische Kontrolle der dickstieligen Wasserhyazinthe, v.a. mit den Käfern Neochetina eichhorniae und Neochetina bruchi, die innerhalb kürzester Zeit die Bestände stark dezimieren. Weiterhin werden vor allem in den USA Herbizide zur Bekämpfung eingesetzt, deren Einsatz in Deutschland zur Bekämpfung von Wasserpflanzen aber nicht genehmigungsfähig ist.